Ekol Elektroinstallation KG
Anlagenüberprüfung

Anlagenüberprüfung

Anlagenüberprüfung

Aufgrund des hohen österreichischen Sicherheitsstandards können heutzutage schwere Unfälle, verursacht durch elektrischen Strom, weitgehend vermieden werden. Durch gezielte Normungsarbeit seitens des Gesetzgebers wurden Grundlagen für die sichere Ausführung von elektrischen Anlagen geschaffen.

Anlagenbuch – Sicherheit für Sie und Ihre Hausbewohner

Zur Erstellung eines Anlagenbuches und eines Prüfprotokolls wird zuerst die elektrische Anlage überprüft. Diese Überprüfung wird von EKOL, bei eigener Montage der Anlage automatisch, bei vorheriger Montage durch ein anderes Elektrounternehmen, auf Wunsch durchgeführt.

Neben der „Erstprüfung“ führt EKOL auch „Außerordentliche“ und „Wiederkehrende“ Prüfungen durch und stellt das jeweilige Protokoll aus.

 

Neben der „Erstprüfung“ führt EKOL auch „außerordentliche“ und „wiederkehrende“ Prüfungen durch und stellt das jeweilige Protokoll aus.

Erstprüfung

Erstprüfung ÖVE/ÖNORM E8001-6-61 bei Abschluss der Errichtung oder beim Umbau der Elektroinstallation.

Außerordentliche Prüfung (ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)

Wenn bei einer bestehenden Anlage noch kein Anlagenbuch vorhanden ist, muss diese durch eine „Außerordentliche Prüfung“ überprüft und das Ergebnis in einem Anlagenbuch dokumentiert werden.

 

Wiederkehrende Prüfungen(ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)

Den meisten Betreibern sind wiederkehrende Prüfungen zu vorgeschriebenen Intervallen bekannt. Die einzuhaltenden Prüffristen sind in der Elektroschutzverordnung

Anlagenbuch und Prüfbefund (ÖVE/ÖNORM E8001-6-63)

Das Anlagenbuch ist eine Sammlung von Anlagendokumentationen und Prüfprotokollen der elektrischen Anlage. Im Anlagenbuch sind alle Schaltpläne und ein Schaltplanverzeichnis angefügt. Sämtliche Prüfprotokolle, wie Sicherheitsprotokolle, Blitzschutzprotokolle, und Erdungsprotokolle, sind darin gesammelt. Auch allgemeine Angaben, wie Anlagenerrichter, Planer, Netzbetreiber und eine Reihe technischer Angaben sind darin beschrieben.

 

Bei Neuanlagen muss der Errichter der elektrischen Anlage dem Betreiber nachweislich das Anlagenbuch übergeben. Die Verantwortung über die Einhaltung der Prüffristen und der Nachweis der Überprüfung obliegen dem Anlagenbetreiber.

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